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BVerwG, 01.10.1981 - 2 B 73.81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verweigerung der Aktenvorlage - Berichte von V-Leuten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 08.05.1981 - Bf I 121/76
- BVerwG, 01.10.1981 - 2 B 73.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerwG, 01.10.1981 - 2 B 73.81
Soweit die dem Wohle des Bundes und des Landes drohenden Nachteile mit dem Interesse an möglichst zuverlässiger, der Mitwirkung der Parteien offener Erforschung des Sachverhalts abzuwägen waren (vgl. dazu BVerwGE 19, 179 [186 f.]; 49, 44 [50]; ferner im - nicht ohne weiteres vergleichbaren - Zusammenhang des § 251 Abs. 2 StPO Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 - [NJW 1981, 1719]), ist jedenfalls keine Fehlerhaftigkeit der von der Senatskanzlei vorgenommenen und dargelegten Abwägung, wonach dem nachrichtendienstlichen Quellenschutz der Vorrang eingeräumt worden ist, zu erkennen. - BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.10.1981 - 2 B 73.81
Soweit die dem Wohle des Bundes und des Landes drohenden Nachteile mit dem Interesse an möglichst zuverlässiger, der Mitwirkung der Parteien offener Erforschung des Sachverhalts abzuwägen waren (vgl. dazu BVerwGE 19, 179 [186 f.]; 49, 44 [50]; ferner im - nicht ohne weiteres vergleichbaren - Zusammenhang des § 251 Abs. 2 StPO Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 - [NJW 1981, 1719]), ist jedenfalls keine Fehlerhaftigkeit der von der Senatskanzlei vorgenommenen und dargelegten Abwägung, wonach dem nachrichtendienstlichen Quellenschutz der Vorrang eingeräumt worden ist, zu erkennen. - BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70
Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge - …
Auszug aus BVerwG, 01.10.1981 - 2 B 73.81
Soweit die dem Wohle des Bundes und des Landes drohenden Nachteile mit dem Interesse an möglichst zuverlässiger, der Mitwirkung der Parteien offener Erforschung des Sachverhalts abzuwägen waren (vgl. dazu BVerwGE 19, 179 [186 f.]; 49, 44 [50]; ferner im - nicht ohne weiteres vergleichbaren - Zusammenhang des § 251 Abs. 2 StPO Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 - [NJW 1981, 1719]), ist jedenfalls keine Fehlerhaftigkeit der von der Senatskanzlei vorgenommenen und dargelegten Abwägung, wonach dem nachrichtendienstlichen Quellenschutz der Vorrang eingeräumt worden ist, zu erkennen. - BVerwG, 03.10.1974 - I WB 1.74
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 01.10.1981 - 2 B 73.81
Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht zu der rechtsähnlichen Vorschrift des § 62 BBG unter Hinweis auf § 99 VwGO in dem Urteil vom 3. Oktober 1974 - BVerwG 1 WB 1.74 - (BVerwGE 46, 303, 307 f.) ausgesprochen, daß es zur Glaubhaftmachung genügt, wenn der zuständige Amtsträger dem Gericht seine Wertung der Tatsachen als geheimhaltungspflichtig so einleuchtend darlegt, daß dieses jene Wertung unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann.